Arbeitsunfälle. Berufskrankheiten.
Personenschäden.
Daniela Reich und Anja Matthies
Rechtsanwältinnen für Personenschäden
Wir kämpfen für deine BG-Rente – ohne Kostenrisiko und auf Erfolgshonorar-Basis. Dank unserer Spezialisierung im BG-Recht und einem eigenen Ärztenetzwerk sichern wir dir die bestmögliche Vertretung bei einem Streit gegen die Berufsgenossenschaft.
Wir sind Daniela Reich und Anja Matthies 👋
Expertinnen bei Anerkennung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Durchsetzung der optimalen Heilverfahren und Rehabilitationsmaßnahmen
Erstreiten von rechtmäßigen Entschädigungsleistungen
"Dank ihnen konnte mein Fall mit einer Zahlung von über 250.000 € als Schadensersatz und einer höheren Unfallrente abgeschlossen werden.“
Ingeborg S.
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4 Hauptgründe, mit uns zusammen zu arbeiten
Sieh dir gerne unser Video dazu an:
Du hast starke Schmerzen? Schwerwiegende Beeinträchtigungen? Dir fallen sogar die kleinsten Aufgaben zur Last? Wir möchten dir und auch deiner Familie in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen und dafür sorgen, dass du die bestmögliche Heilung und Entschädigung erhältst.
1
Du hast kein Kostenrisiko
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt für einen solchen Fall oftmals nicht die Kosten. Wir bieten Dir die Einschaltung eines Prozesskostenfinanziers an, der es uns ermöglicht, Dir unsere Leistungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen
2
Wir arbeiten auf Erfolgshonorar-Basis
In diesem Fall hast Du effektiv keine anfallenden Kosten. Unser Honorar wird nur bei Erfolg von den Entschädigungsleistungen abgezogen.
3
Eigenes umfassendes Ärztenetzwerk
Wir wissen genau, was dabei rauskommt, wenn du ein Gutachten von einem BG-Arzt erhältst - nicht mit uns! Ein großer Pool von erfahrenen Ärzten arbeitet mit uns und für dich. Wir sorgen für ein gerechtes Gutachten.
4
Kostenlose Erstberatung & Fallanalyse
Kontaktiere uns gerne und unverbindlich über das Kontaktformular. Wir beraten dich ausführlich und prüfen deinen Fall umgehend. Du bezahlst dafür nichts.
Daniela & Anja
Wir kämpfen für dein Recht
Wir sind bereits gegen verschiedene Berufsgenossenschaften erfolgreich gewesen
Kontaktiere uns gerne sofort
Fülle das Kontaktformular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei dir. Du kannst uns sonst auch gerne unter 040 / 5730 8013 anrufen.
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Hattest du einen Arbeits- oder Wegeunfall?
Wie wir Mandanten zu ihrem Recht verholfen haben
Erfahre mehr über Schadensfälle, in denen wir Mandaten erfolgreich gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern vertreten haben.
Erfolgreiche Durchsetzung umfassender Ansprüche nach schwerem Wegeunfall
Problem
Im November 2011 erlitt die Mandantin bei einem Wegeunfall schwerste Verletzungen, als sie als Fahrradfahrerin von einem LKW erfasst wurde, darunter eine offene Schädelbasisfraktur und ein Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades mit erheblichen bleibenden Schäden.
Lösung
Von Dezember 2011 bis Dezember 2022 wurde die Mandantin außergerichtlich und gerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertreten, um Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall geltend zu machen; zudem wurde gegenüber der Berufsgenossenschaft eine höhere BG-Rente durchgesetzt.
Frau Ingeborg S.
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"Dank ihnen konnte mein Fall mit einer Schadensersatzzahlung von über 250.000 € und einer höheren Unfallrente abgeschlossen werden.“
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„Ich habe mich an die Rechtsanwälte gewandt, als ich rechtlichen Beistand nach einem schweren Fahrradunfall brauchte, und bin sehr dankbar für ihre Unterstützung.
Das Team war nicht nur kompetent, sondern auch sehr sympathisch. Sie haben mich durch den gesamten Prozess begleitet und mir alles verständlich erklärt.
Dank ihnen konnte mein Fall mit einer Schadensersatzzahlung von über 250.000 EUR und einer höheren Unfallrente abgeschlossen werden.“

Ansprüche nach schwerem Fußgängerunfall erfolgreich geltend gemacht
Problem
Im Dezember 2022 wurde die Mandantin als Fußgängerin von einem Auto erfasst und erlitt dabei mehrere schwere Frakturen, darunter Brüche des Schien- und Wadenbeins sowie eine Unterschenkelfraktur.
Lösung
Seit Januar 2023 erfolgt die außergerichtliche Vertretung der Mandantin gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur Geltendmachung von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall.
Frau Anna-Valentina H.
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"Dank ihres Einsatzes konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden und ich fühlte mich jederzeit gut betreut.“
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„Alle Mitarbeiterinnen der Kanzlei haben mich während des gesamten Verfahrens begleitet, waren stets engagiert und haben mir die juristischen Inhalte klar und verständlich erklärt.
Dank ihres Einsatzes konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden und ich fühlte mich jederzeit gut betreut.“

Umfassende Entschädigung nach schwerem Rollerunfall
Problem
Im Dezember 2020 erlitt der Mandant bei einem Wegeunfall mit dem Motorroller schwere Verletzungen, darunter Frakturen und Bandverletzungen, die einen langwierigen Heilungsverlauf nach sich zogen.
Lösung
Seit Januar 2021 erfolgt die außergerichtliche Vertretung des Mandanten gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur Durchsetzung von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall sowie die Geltendmachung von Rentenansprüchen bei der Berufsgenossenschaft.
Herr Matthias B.
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"Das Team ist nicht nur fachlich äußerst kompetent, sondern auch menschlich auf Augenhöhe.“
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„Ich habe mich an die Kanzlei gewandt, als ich rechtlichen Beistand brauchte, und bin sehr dankbar für die Unterstützung. Das Team ist nicht nur fachlich äußerst kompetent, sondern auch menschlich auf Augenhöhe.“

Zeit, zu handeln
Das Leben ist nicht immer fair. Doch in Deutschland hast du ein Recht auf eine angemessene Entschädigung und gesundheitliche Behandlung. Insbesondere wenn Personenschäden durch die Arbeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit entstanden sind. Warte nicht zu lange und kontaktiere uns rechtzeitig. Je früher wir handeln, desto eher können wir dir helfen.
Häufig gestellte Fragen
1. Was solltest du nach einem Arbeitsunfall als Erstes tun?
Zunächst ist es wichtig, den Unfall sofort deinem Arbeitgeber zu melden, damit dieser die nötigen Schritte einleiten kann. Anschließend solltest du unverzüglich einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist. Eine gründliche ärztliche Untersuchung und eine detaillierte Dokumentation des Unfalls sind entscheidend, um spätere Ansprüche auf Leistungen wie Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder Entschädigungen geltend machen zu können. Es empfiehlt sich außerdem, frühzeitig einen Fachanwalt hinzuzuziehen, um von Beginn an rechtlich gut beraten zu sein und Fehler zu vermeiden.
2. Welche Ansprüche kannst du von der Berufsgenossenschaft (BG) erwarten?
Als Geschädigter eines Arbeits-/Wegeunfalls oder bei einer anerkannten Berufskrankheit kannst du von der BG Leistungen wie die Übernahme von Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld sowie eine Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit erwarten. Auch Kosten für Hilfsmittel oder Pflege sowie Hinterbliebenenrenten im Todesfall gehören zu den möglichen Ansprüchen.
3. Wer übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen?
In der Regel übernimmt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung die Kosten, sofern der Unfall oder die Krankheit anerkannt wurde. Wenn die BG das nicht macht, dann unterstützen wir dich und sorgen dafür, dass die anfallenden Kosten übernommen werden.
4. Was passiert, wenn deine Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt wird?
Wenn Deine Erkrankung nicht anerkannt wird, hast Du die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen oder ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Als Anwältinnen für Personenschäden unterstützen wir dich in diesem Prozess.
5. Kannst du eine Entschädigung erhalten, wenn du nach einem Unfall nicht mehr voll arbeiten kannst?
Ja, bei einer dauerhaften Einschränkung deiner Erwerbsfähigkeit kannst du Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie eine Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung haben.
6. Wer trägt die Kosten für ein medizinisches Gutachten?
In der Regel wird das Gutachten von der Berufsgenossenschaft oder der Versicherung finanziert. Bei Bedarf können jedoch auch unabhängige Gutachten erstellt werden. Dank unseres eigenen Ärztenetzwerks können wir solche Gutachten erstellen lassen, die über die Prozesskostenfinanzierung bezahlt werden.
7. Wann gilt eine Krankheit als Berufskrankheit?
Eine Krankheit gilt als Berufskrankheit, wenn sie in der Berufskrankheiten-Liste des Sozialgesetzbuchs verzeichnet ist und nachweislich durch deine berufliche Tätigkeit verursacht wurde.
Eine der einzigen spezialisierten Kanzleien auf BG‒Recht in Deutschland.
Rechtsdokumente
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Daniela Reich und Anja Matthies
Rechtsanwältinnen für Personenschäden